Beglaubigte Übersetzungen
Für manche Anlässe ist es erforderlich, eine sog. „beglaubigte Übersetzung“ vorzuweisen; d.h. die Übersetzung muss mit einem Beglaubigungsvermerk eines dafür eigens ermächtigten Übersetzers versehen sein.
Dies ist insbesondere der Fall, wenn es um Übersetzungen für Behördenzwecke geht, für Transaktionen mit oder im Ausland usw.
Zudem müssen manche Dokumente mit einer sogenannten Apostille versehen werden. Diese beruht auf dem Haager Abkommen von 1961 und dadurch wird amtlich bestätigt, dass derjenige, der das zu übersetzende Ausgangsdokument unterzeichnet hat, tatsächlich in dieser Funktion tätig ist und dass die Unterschrift authentisch ist. Dadurch wird nicht, wie oftmals fälschlicherweise angenommen wird, die Richtigkeit des Inhalts des Dokuments bestätigt, aber dennoch kann es für die Verwendung eines übersetzten Dokuments im Ausland notwendig sein, dass eine solche „Überbeglaubigung“ am Dokument angebracht ist, die entsprechend mit übersetzt wird. Im Einzelnen können solche besonderen Anforderungen den Internetseiten der entsprechenden Auslandsvertretungen entnommen werden.
Für unsere Übersetzer gilt, dass um einen Beglaubigungsvermerk mit Stempel anbringen zu können, diese beim Oberlandesgericht als für die jeweilige Zielsprache als ermächtigter Übersetzer eingetragen sein müssen. Heutzutage ist dies nur dann möglich, wenn zuvor entsprechende Nachweise über die persönliche und fachliche Eignung erbracht worden sind und eine Prüfung auf dem Gebiet der deutschen Gerichts- und Behördensprache erfolgreich abgelegt wurde.
Kooperation
Ich arbeite unter anderem mit einem geschätzten Kollegen für Arabisch und Kurdisch, Herrn Rahman, aus Köln zusammen, welcher ermächtigter Übersetzer und vereidigter Dolmetscher ist. Diese Nennung erfolgt ohne jegliche Gewähr, und der genannte Dolmetscher [&] Übersetzer ist eigenständig und freiberuflich tätig, berufsrechtlich nicht mit mir verbunden und arbeitet auf eigenen Namen und Rechnung.
Honorar
Der Preis für Übersetzungen hängt vom Schwierigkeitsgrad der Übersetzung ab, ebenso sind die Dolmetschertätigkeiten von den jeweiligen Fachgebieten, Behörden sowie von der gewählten Zeit, abhängig. Gerne sind wir bereit, uns Ihre zu übersetzenden Dokumente im Vorfeld anzusehen, um Ihnen so einen fairen Preis vorzuschlagen. Kontaktieren Sie uns direkt und lassen Sie sich kompetent beraten, um so eine gemeinsame Lösung zu finden. Wir garantieren Ihnen einen zufriedenen Preis und freuen uns auf Sie!
Wir arbeiten mit allen Sprachen der Welt!
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